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Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch: zugelassene Betriebe in Deutschland

Sektion V nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004, 2.964 Betriebe aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

Sektion V der EU-Betriebslisten

Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

In der EU-Liste englisch: Minced meat, meat preparations and mechanically separated meat

In Deutschland sind 2.964 Betriebe für diese Sektion zugelassen. Die Sektionen der Betriebslisten folgen den Abschnitten des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; die Zulassung selbst und das ovale Identitätskennzeichen richten sich nach Anhang II Abschnitt I derselben Verordnung.

FleischBetrieb für Fleischzubereitungen MPHackfleischbetrieb MMBetrieb für Separatorenfleisch MSM

Betriebe
2.964
Bundesländer
16
Betriebsarten
3
Tierarten und Erzeugnisse
13

Welche Betriebsarten in dieser Sektion vorkommen

Die amtliche Liste vergibt je Zulassung einen Code für die Betriebsart. Die Zahl nennt die Betriebe in Deutschland, die diesen Code in Sektion V tragen; ein Betrieb kann mehrere Codes haben.

Betriebsarten der Sektion V
BetriebsartCodeEnglischBetriebe
Betrieb für FleischzubereitungenMPmeat preparation establishment2.800
HackfleischbetriebMMminced meat establishment1.504
Betrieb für SeparatorenfleischMSMmechanically separated meat establishment33

Betriebe nach Bundesland

Maßgeblich ist das Bundesland der Zulassungsbehörde, also die zwei Buchstaben im Oval. Jede Zeile führt zur vollständigen Liste der Betriebe dieser Sektion im jeweiligen Land.

Betriebe der Sektion V nach Bundesland
BundeslandBetriebeAnteil
720
549
377
286
258
238
150
95
78
50
45
45
22
22
15
14

Bekannte Betriebe dieser Sektion

Kennzeichen suchen

Die Reihenfolge ergibt sich aus der Suchnachfrage nach dem jeweiligen Kennzeichen und aus der Zahl der Produkte, die dem Betrieb in Open Food Facts zugeordnet sind. Sie ist keine Bewertung und sagt nichts über die Größe eines Betriebs.

Gezeigt werden 24 von 2.964 Betrieben. Die vollständigen Listen stehen je Bundesland oben.

Tierarten und Erzeugnisse in dieser Sektion

Zu jeder Zulassung nennt die Liste die Tierarten oder Erzeugnisse, für die der Betrieb arbeiten darf. Die Kürzel folgen der technischen Spezifikation der EU-Kommission; die Zahl nennt die Betriebe mit diesem Eintrag in Sektion V.

Tierarten in dieser Sektion

  • BRinder2.605
  • PSchweine2.497
  • AGeflügel1.187
  • OSchafe892
  • CZiegen650
  • wUWildhuftiere (Schalenwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein)559
  • SEinhufer (Pferde, Esel)425
  • wLWildhasen und Wildkaninchen412
  • fGFarmwild (gezüchtete Landsäugetiere außer Haustier-Huftieren)403
  • wAFederwild (Wildvögel)380
  • LHasentiere (Kaninchen, Hasen)303
  • RLaufvögel (Strauß, Emu)284
  • wGsonstige wilde Landsäugetiere275

Vollständige Legende aller Codes

Häufige Fragen

Was umfasst Sektion V "Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch"?

Sektion V ist eine der 16 Sektionen, nach denen die EU-Mitgliedstaaten ihre Listen zugelassener Betriebe gliedern (englisch: Minced meat, meat preparations and mechanically separated meat). In Deutschland kommen darin diese Betriebsarten vor: Betrieb für Fleischzubereitungen (MP), Hackfleischbetrieb (MM), Betrieb für Separatorenfleisch (MSM). Welche Tätigkeit ein einzelner Betrieb ausübt, steht auf seiner Detailseite.

Sieht man dem Identitätskennzeichen an, ob ein Betrieb für Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch zugelassen ist?

Nein. Im Oval stehen nur das Länderkürzel, das Bundesland, die Zulassungsnummer und der Zusatz EG oder EU. Für welche Sektionen ein Betrieb zugelassen ist, steht ausschließlich in der amtlichen Betriebsliste - und hier auf der Seite des jeweiligen Kennzeichens. Ein Betrieb kann für mehrere Sektionen zugelassen sein und führt trotzdem nur ein Kennzeichen.

Wie viele Betriebe für Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch gibt es in Deutschland?

2.964 Betriebe, Stand 10.9.2026. Die meisten liegen in Bayern (720), Baden-Württemberg (549), Nordrhein-Westfalen (377). Die Zahlen stammen aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und ändern sich, wenn Zulassungen erteilt werden oder erlöschen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen, Betriebsarten und Kategorien nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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