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Genusstauglichkeitskennzeichen und Identitätskennzeichen: derselbe Stempel, zwei Bedeutungen
Beide Zeichen sind oval und nennen den zugelassenen Betrieb. Das Genusstauglichkeitskennzeichen kommt vom amtlichen Tierarzt auf frisches Fleisch, das Identitätskennzeichen setzt der Betrieb selbst auf verarbeitete Produkte.
Quellen geprüft am 18.9.2026. Sachliche Information, keine Rechtsberatung.
Ein Oval, zwei Namen
Wer im Handel auf ovale Stempel achtet, findet zwei Zeichen, die sich äußerlich kaum unterscheiden. Beide sind oval, beide nennen das Land, die Zulassungsnummer eines Betriebs und die Abkürzung EG. Der Unterschied liegt nicht im Bild, sondern darin, wer den Stempel setzt und worauf.
Das Identitätskennzeichen ist in Anhang II Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geregelt. Der Lebensmittelunternehmer bringt es an, bevor das Erzeugnis den Betrieb verlässt. Es zeigt, welcher zugelassene Betrieb das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat.
Das Genusstauglichkeitskennzeichen erscheint auf frischem Fleisch aus dem Schlachthof. Dort bringt es nicht der Betrieb an, sondern die zuständige Behörde, in der Praxis der amtliche Tierarzt. Dasselbe Zeichen heißt in dieser Rolle nicht mehr Identitätskennzeichen, sondern Genusstauglichkeitskennzeichen.
Der Unterschied in der Übersicht
| Merkmal | Genusstauglichkeitskennzeichen | Identitätskennzeichen |
|---|---|---|
| Form | oval, mit Land, Zulassungsnummer und EG | oval, mit Land, Zulassungsnummer und EG |
| Wer bringt es an | die zuständige Behörde, in der Praxis der amtliche Tierarzt | der Lebensmittelunternehmer, also der Betrieb selbst |
| Worauf steht es | frisches Fleisch aus dem Schlachthof | Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus zulassungspflichtigen Betrieben, meist auf der Verpackung |
| Wann | im Schlachthof | bevor das Erzeugnis den Betrieb verlässt |
| Welcher Betrieb ist gemeint | der Schlachtbetrieb | der Betrieb, der zuletzt bearbeitet oder verpackt hat |
| Nachschlagbar | in der BVL-Betriebsliste | in der BVL-Betriebsliste |
Praktisch heißt das: Auf einem Rinderviertel im Zerlegebetrieb oder auf einem Schlachtkörper steht der Stempel der Behörde und verweist auf den Schlachthof. Auf der Wurstpackung im Kühlregal steht das Kennzeichen des Betriebs, der die Wurst hergestellt oder verpackt hat, und das ist in aller Regel ein anderer Betrieb.
Wo Ihnen welches Zeichen begegnet
Im Alltag treffen die meisten Menschen fast nur auf das Identitätskennzeichen, weil es auf verpackter Ware steht: auf dem Joghurtbecher, der Wurstpackung, dem Käsestück, der Fischdose und der Eierschachtel. Der Behördenstempel bleibt dagegen meist unsichtbar, weil er zu einem Zeitpunkt gesetzt wird, an dem das Fleisch noch nicht zerlegt und verpackt ist.
- Ganze Schlachtkörper und Fleischviertel: Hier stempelt die Behörde. Wer solche Ware sieht, arbeitet in der Regel selbst in der Kette, etwa in einer Zerlegung oder einer Metzgerei.
- Verpacktes Frischfleisch im Kühlregal: Auf der Verpackung steht das Identitätskennzeichen des Betriebs, der zerlegt und verpackt hat.
- Wurst, Schinken, Fleischerzeugnisse: Identitätskennzeichen des Herstellers oder des Betriebs, der zuletzt verpackt hat.
Deshalb führt dieselbe Nummer je nach Fundort zu verschiedenen Betrieben derselben Kette. Ein Fehler ist das nicht; beide Angaben sind korrekt und beantworten verschiedene Fragen.
Was das für die Suche bedeutet
Beide Nummern lassen sich in derselben amtlichen Quelle nachschlagen, denn beide bezeichnen einen nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betrieb. Die Listen führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL); die Zulassung selbst erteilen die Behörden der Länder.
Nur die Deutung unterscheidet sich. Haben Sie die Nummer von einem Stück Fleisch abgelesen, gehört sie zum Schlachtbetrieb, nicht zum Unternehmen auf der Endverpackung. Die Betriebsseiten zeigen an den Sektionen und Betriebsarten, worum es sich handelt: Ein Schlachthof steht unter Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren mit der Betriebsart SH, ein Hersteller von Wurst und Schinken unter Fleischerzeugnisse mit der Betriebsart PP.
Zeichen, die ebenfalls verwechselt werden
Verwechselt wird das Zeichen außerdem gern mit dem Erzeugercode auf Eiern und mit dem Bio-Kontrollstellencode. Beide sind keine Ovale und folgen eigenen Regeln; für Eier ist der Unterschied hier erklärt.
Was beide Zeichen leisten
Unabhängig vom Namen erfüllen beide Stempel dieselbe Grundfunktion: Sie machen einen zugelassenen und amtlich überwachten Betrieb eindeutig identifizierbar. Das Bundesernährungsministerium beschreibt das Identitätskennzeichen so, dass es zeigt, dass der Betrieb, "der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird". Zusätzlich zu den sonstigen Vorschriften sichert das Kennzeichen damit die Rückverfolgbarkeit.
Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Diese Einschränkung gilt für beide Zeichen. Weder der Behördenstempel auf dem Fleisch noch das Kennzeichen auf der Verpackung sagt, wo das Tier aufgewachsen ist oder woher die Zutaten stammen.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Oval ein Genusstauglichkeits- oder ein Identitätskennzeichen ist?
Am Kontext. Auf frischem Fleisch aus dem Schlachthof stammt der Stempel von der zuständigen Behörde und heißt Genusstauglichkeitskennzeichen. Auf verarbeiteten und verpackten Erzeugnissen tierischen Ursprungs bringt der Betrieb das Identitätskennzeichen selbst an.
Bringt der amtliche Tierarzt auch das Kennzeichen auf der Wurstpackung an?
Nein. Dort setzt der Lebensmittelunternehmer sein eigenes Kennzeichen, bevor das Erzeugnis den Betrieb verlässt. Der amtliche Tierarzt kennzeichnet frisches Fleisch im Schlachthof.
Kann ich beide Nummern hier nachschlagen?
Ja, beide bezeichnen einen nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betrieb aus der amtlichen Liste des BVL. Achten Sie nur darauf, ob Sie die Nummer von einem Stück Fleisch oder von einer Endverpackung abgelesen haben, denn das sind meist verschiedene Betriebe.
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Quellen: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I (EUR-Lex); Bundesernährungsministerium, "Das Identitätskennzeichen" (bmleh.de); Listen der zugelassenen Betriebe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLtU), Stand 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005).