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identitätskennzeichen.de

Methodik: So entstehen die Seiten

Welche Quellen einfließen, wie die amtliche Betriebsliste eingelesen wird, wie Produkte zugeordnet werden und wo die Grenzen liegen.

1. Quellen

Grundlage ist die Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), die das BVL im Auftrag der Länder veröffentlicht. Verwendet wird die Generalliste Teil A als XML-Export, also die Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Codes der Tätigkeiten werden mit der Legende der Europäischen Kommission übersetzt: "Technical specifications in relation to the master list and the lists of EU approved food establishments", SANCO/2179/2005 Revision 2025 r5, mit den Sektionen aus Anhang I und den Kategorien aus Anhang II. Was das Kennzeichen rechtlich ist und wie es aussehen muss, steht in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Für Produkte und Marken kommt das Feld emb_codes aus der offenen Produktdatenbank Open Food Facts dazu. Alle Quellen stehen mit Link, Lizenz und Abrufdatum unter Quellen.

2. Einlesen

Der XML-Export wird als Datei mit Prüfsumme abgelegt und maschinell gelesen. Je Betrieb werden übernommen: die Zulassungsnummer aus Bundesland-Kürzel und laufender Nummer, der Name, die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, die früheren Zulassungsnummern sowie jede einzelne Tätigkeit mit Sektion, Untersektion (Betriebsart), Kategorien (Tierarten und Erzeugnisse) und Bemerkung. Ortsangaben mit Ortsteil werden getrennt, Mehrfach-Leerzeichen und Leerzeichen vor Satzzeichen bereinigt. Verändert wird an den Werten nichts: Schreibweise der Firma, Anschrift und Codes bleiben so, wie sie in der amtlichen Liste stehen. Aus dem Export vom 10.9.2026 stammen 15.795 Betriebe, davon 14.840 mit einer aktuellen Zulassungsnummer.

3. Zusammenführen

Jedes Kennzeichen bekommt genau eine Seite, erreichbar unter der Adresse in der Form /de-by-718-eg/. Betriebe, die in der Liste nur mit einer alten Nummer geführt werden, stehen unter dieser alten Nummer; dass kein aktuelles Kennzeichen hinterlegt ist, sagt die Seite ausdrücklich. Aus den Betrieben entstehen die Übersichten:

  • Bundesländer: je Kürzel eine Liste, dazu die Orte und Branchen des Landes.
  • Orte: eine Seite, sobald ein Ort mindestens zwei zugelassene Betriebe hat; das ergibt 2.980 Ortsseiten. Gleiche Ortsnamen in verschiedenen Ländern werden über das Bundesland in der Adresse unterschieden.
  • Branchen: je Sektion eine Liste und, wo es dort Betriebe gibt, zusätzlich eine Sektion-Land-Liste (Fleischerzeugnisse in Bayern, Molkereien in Niedersachsen und so weiter).
  • Marken: eine Seite, sobald einer Marke mindestens drei Produkte mit zuordenbarem Kennzeichen zugewiesen sind; das ergibt 589 Markenseiten.

4. Produktzuordnung

Open Food Facts erfasst zu vielen Produkten das aufgedruckte Verpackerkennzeichen im Feld emb_codes, normalisiert als Tag in der Form de-by-718-eg oder de-by-718-ec. Diese Tags werden gelesen, die Nummer wird auf die Schreibweise der amtlichen Liste gebracht und mit dem Betrieb verknüpft; die Marken der so zugeordneten Produkte ergeben die Markenseiten. Produkte ohne verwertbares Tag bleiben außen vor. Der verwendete Auszug hat den Stand 10.9.2026; für 659 Betriebe sind Produkte hinterlegt.

Die Produktdaten stammen von Freiwilligen, nicht von Behörden oder Herstellern. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch erfasst sein. Ein Produkt, das hier bei einem Betrieb steht, muss heute nicht mehr dort verpackt werden. Maßgeblich ist immer das Kennzeichen auf der Verpackung, die Sie in der Hand halten.

Reihenfolge der Listen

Wo eine Seite "bekannte Betriebe" zeigt, ist die Reihenfolge nicht redaktionell gesetzt: Sie ergibt sich aus dem gemessenen Suchvolumen des Kennzeichens und aus der Zahl der Produkte, die in Open Food Facts damit erfasst sind. Vollständige Listen sind dagegen nach Ort oder Name sortiert.

5. Codes übersetzen

Die Kürzel der amtlichen Liste sind nicht selbsterklärend: Eine Sektion wie IX steht für Rohmilch und Molkereiprodukte, eine Untersektion wie SH für den Schlachthof, EPC für die Eierpackstelle, CP für den Zerlegungsbetrieb; Kategorien wie B, P oder A bezeichnen Rinder, Schweine oder Geflügel. Übersetzt wird nach der Legende der EU-Kommission, ergänzt um die deutschen Sektionsbezeichnungen der BVL-Liste. Der amtliche Code steht auf den Seiten immer neben dem ausgeschriebenen Begriff, damit die Angabe nachprüfbar bleibt.

6. Grenzen

  • Die Liste ist eine Momentaufnahme. Ruhende oder erloschene Zulassungen verschwinden aus der amtlichen Veröffentlichung; ein Kennzeichen, das hier nicht auftaucht, kann früher vergeben gewesen sein.
  • Betriebe ohne Zulassungspflicht fehlen. Wer nur unverarbeitete pflanzliche Lebensmittel herstellt, direkt an Endverbraucher im Umkreis abgibt oder als Einzelhandel unter die Ausnahmen der Verordnung fällt, führt kein Identitätskennzeichen und steht nicht in dieser Liste.
  • Ausländische Betriebe fehlen. Erfasst sind nur Kennzeichen, die mit DE beginnen. Für Kennzeichen anderer Mitgliedstaaten führt die Europäische Kommission eigene Listen.
  • Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Es bezeichnet den Betrieb, der zuletzt bearbeitet oder verpackt hat.
  • In Firmenbezeichnungen stehen häufig Personennamen, etwa bei Metzgereien und Hofbetrieben. Diese Namen stammen unverändert aus der amtlichen Pflichtveröffentlichung und sind Teil der Firma, keine private Angabe.

7. Prüfung und Korrektur

Nach jedem Aufbau laufen maschinelle Prüfungen: Jede Seite muss ein vollständiges HTML-Dokument sein, Titel und Beschreibung gefüllt, jede Adresse in der Sitemap muss es auch als Seite geben, kein Kennzeichen darf doppelt vergeben sein, und jeder Wert muss auf einen Eintrag der Quelle zurückführbar sein. Bricht eine Prüfung, geht die Änderung nicht live. Gemeldete Fehler werden gegen die amtliche Liste geprüft und auf der Seite Korrekturen dokumentiert.