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Wildfleisch in Berlin: 3 zugelassene Betriebe

Sektion IV "Wildfleisch" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 3 zugelassene Betriebe in Berlin, darunter 2 mit der Betriebsart Zerlegungsbetrieb, 1 mit Wildbearbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.

DEBE 20148EG

Sektion IV in Berlin

3 zugelassene Betriebe

Alle hier gelisteten Betriebe sind für Wildfleisch (EU-Liste: Wild game meat) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE BE beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.

WildZerlegungsbetrieb 2Wildbearbeitungsbetrieb 1

Betriebe
3
Orte
1
Betriebsarten
2

Alle Betriebe, nach Ort sortiert

Vollständige Liste der 3 in Berlin für Wildfleisch zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.

Alle in Berlin für Wildfleisch zugelassenen Betriebe
KennzeichenBetriebPLZ und OrtBetriebsart
BE 20148Hamberger Großmarkt Berlin GmbH & Co. KG10551 BerlinZerlegungsbetrieb
BE 30021Recke Fleischwaren- Spezialitäten Vertriebs GmbH & Co. KG10553 BerlinZerlegungsbetrieb
BE 70135Wildkammer Kohn & Kempkes GbR13505 BerlinWildbearbeitungsbetrieb

Wildfleisch in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Wie viele Betriebe für Wildfleisch gibt es in Berlin?

3 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 1 Orte und arbeiten überwiegend als Zerlegungsbetrieb und Wildbearbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommt ein Produkt mit DE BE aus einem dieser Betriebe?

Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE BE sagt lediglich, dass der Betrieb in Berlin zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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