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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Lübeck

13 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE SH, Schleswig-Holstein, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DESH 00584EG

Kennzeichen aus Lübeck

13 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE SH, dem Kürzel für Schleswig-Holstein. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 23554, 23556, 23560, 23566, 23568, 23570.

Betriebe
13
Sektionen
8
Postleitzahlen
6

Alle Betriebe in Lübeck

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Allgemeine Tätigkeit 4Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 4Fleischerzeugnisse 3Milch und Molkereiprodukte 3Eier und Eiprodukte 2Fisch 2Geflügel- und Kaninchenfleisch 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Lübeck haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Lübeck 13 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleischerzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Lübeck?

Es beginnt mit DE SH für Schleswig-Holstein und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE SH 00584 EG für Abshar GmbH. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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