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Fleisch von Geflügel und Hasentieren: zugelassene Betriebe in Deutschland

Sektion II nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004, 784 Betriebe aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

Sektion II der EU-Betriebslisten

Fleisch von Geflügel und Hasentieren

In der EU-Liste englisch: Meat from poultry and lagomorphs

In Deutschland sind 784 Betriebe für diese Sektion zugelassen. Die Sektionen der Betriebslisten folgen den Abschnitten des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; die Zulassung selbst und das ovale Identitätskennzeichen richten sich nach Anhang II Abschnitt I derselben Verordnung.

FleischZerlegungsbetrieb CPSchlachthof SH

Betriebe
784
Bundesländer
16
Betriebsarten
2
Tierarten und Erzeugnisse
2

Welche Betriebsarten in dieser Sektion vorkommen

Die amtliche Liste vergibt je Zulassung einen Code für die Betriebsart. Die Zahl nennt die Betriebe in Deutschland, die diesen Code in Sektion II tragen; ein Betrieb kann mehrere Codes haben.

Betriebsarten der Sektion II
BetriebsartCodeEnglischBetriebe
ZerlegungsbetriebCPcutting plant650
SchlachthofSHslaughterhouse289

Betriebe nach Bundesland

Maßgeblich ist das Bundesland der Zulassungsbehörde, also die zwei Buchstaben im Oval. Jede Zeile führt zur vollständigen Liste der Betriebe dieser Sektion im jeweiligen Land.

Betriebe der Sektion II nach Bundesland
BundeslandBetriebeAnteil
163
144
118
65
53
52
52
34
23
21
16
14
12
9
7
1

Bekannte Betriebe dieser Sektion

Kennzeichen suchen

Die Reihenfolge ergibt sich aus der Suchnachfrage nach dem jeweiligen Kennzeichen und aus der Zahl der Produkte, die dem Betrieb in Open Food Facts zugeordnet sind. Sie ist keine Bewertung und sagt nichts über die Größe eines Betriebs.

Gezeigt werden 24 von 784 Betrieben. Die vollständigen Listen stehen je Bundesland oben.

Tierarten und Erzeugnisse in dieser Sektion

Zu jeder Zulassung nennt die Liste die Tierarten oder Erzeugnisse, für die der Betrieb arbeiten darf. Die Kürzel folgen der technischen Spezifikation der EU-Kommission; die Zahl nennt die Betriebe mit diesem Eintrag in Sektion II.

Tierarten in dieser Sektion

  • AGeflügel741
  • LHasentiere (Kaninchen, Hasen)150

Vollständige Legende aller Codes

Häufige Fragen

Was umfasst Sektion II "Fleisch von Geflügel und Hasentieren"?

Sektion II ist eine der 16 Sektionen, nach denen die EU-Mitgliedstaaten ihre Listen zugelassener Betriebe gliedern (englisch: Meat from poultry and lagomorphs). In Deutschland kommen darin diese Betriebsarten vor: Zerlegungsbetrieb (CP), Schlachthof (SH). Welche Tätigkeit ein einzelner Betrieb ausübt, steht auf seiner Detailseite.

Sieht man dem Identitätskennzeichen an, ob ein Betrieb für Fleisch von Geflügel und Hasentieren zugelassen ist?

Nein. Im Oval stehen nur das Länderkürzel, das Bundesland, die Zulassungsnummer und der Zusatz EG oder EU. Für welche Sektionen ein Betrieb zugelassen ist, steht ausschließlich in der amtlichen Betriebsliste - und hier auf der Seite des jeweiligen Kennzeichens. Ein Betrieb kann für mehrere Sektionen zugelassen sein und führt trotzdem nur ein Kennzeichen.

Wie viele Betriebe für Fleisch von Geflügel und Hasentieren gibt es in Deutschland?

784 Betriebe, Stand 10.9.2026. Die meisten liegen in Bayern (163), Baden-Württemberg (144), Nordrhein-Westfalen (118). Die Zahlen stammen aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und ändern sich, wenn Zulassungen erteilt werden oder erlöschen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen, Betriebsarten und Kategorien nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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