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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Hamburg

93 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HH, Hamburg, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEHH 00100EG

Kennzeichen aus Hamburg

93 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE HH, dem Kürzel für Hamburg. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 20097, 20354, 20357, 20457, 20459, 20537, 20539, 21035, 21037, 21039, 21077, 21079 und 20 weitere.

Betriebe
93
Sektionen
11
Postleitzahlen
32

Alle Betriebe in Hamburg

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Allgemeine Tätigkeit 36Fleischerzeugnisse 30Fisch 28Hackfleisch und Fleischzubereitungen 22Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 18Eier und Eiprodukte 12Milch und Molkereiprodukte 10Geflügel- und Kaninchenfleisch 7Wildfleisch 4Farmwild 2Mägen, Blasen und Därme 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Hamburg haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Hamburg 93 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleischerzeugnisse, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Hamburg?

Es beginnt mit DE HH für Hamburg und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HH 00100 EG für A. K. Nordkost GmbH. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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