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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Triptis

3 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE TH, Thüringen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DETH 01203EG

Kennzeichen aus Triptis

3 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE TH, dem Kürzel für Thüringen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 07819.

Betriebe
3
Sektionen
5
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Triptis

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 2Allgemeine Tätigkeit 1Farmwild 1Fleischerzeugnisse 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Triptis haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Triptis 3 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleisch von Farmwild. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Triptis?

Es beginnt mit DE TH für Thüringen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE TH 01203 EG für Baumann GmbH, Schafhof Schönborn. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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