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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Oberkirch

6 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BW, Baden-Württemberg, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBW 54006EG

Kennzeichen aus Oberkirch

6 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BW, dem Kürzel für Baden-Württemberg. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 77704.

Betriebe
6
Sektionen
7
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Oberkirch

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 4Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 3Farmwild 3Hackfleisch und Fleischzubereitungen 3Tierfette und Grieben 2Mägen, Blasen und Därme 1Eier und Eiprodukte 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Oberkirch haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Oberkirch 6 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleisch von Farmwild. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Oberkirch?

Es beginnt mit DE BW für Baden-Württemberg und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BW 54006 EG für "Die Metzgerei" GmbH & Co. KG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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