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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Bucha

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE TH, Thüringen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DETH 03082EG

Kennzeichen aus Bucha

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE TH, dem Kürzel für Thüringen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 07751.

Betriebe
2
Sektionen
5
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Bucha

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Allgemeine Tätigkeit 1Eier und Eiprodukte 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Fleischerzeugnisse 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Bucha haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Bucha 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Eier und Eiprodukte, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Bucha?

Es beginnt mit DE TH für Thüringen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE TH 03082 EG für Agrargenossenschaft Bucha eG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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