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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Bremerhaven

55 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HB, Bremen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEHB 00159EG

Kennzeichen aus Bremerhaven

55 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE HB, dem Kürzel für Bremen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 27568, 27570, 27572, 27574, 27576, 27580.

Betriebe
55
Sektionen
6
Postleitzahlen
6

Alle Betriebe in Bremerhaven

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fisch 35Allgemeine Tätigkeit 20Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 2Fleischerzeugnisse 2Hackfleisch und Fleischzubereitungen 2Eier und Eiprodukte 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Bremerhaven haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Bremerhaven 55 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fischereierzeugnisse, Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Bremerhaven?

Es beginnt mit DE HB für Bremen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HB 00159 EG für Albert Cordts Fleischgroßhandel GmbH & Co. KG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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