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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Neu-Anspach

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HE, Hessen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEHE 10162EG

Kennzeichen aus Neu-Anspach

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE HE, dem Kürzel für Hessen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 61267.

Betriebe
2
Sektionen
4
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Neu-Anspach

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 2Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Farmwild 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Neu-Anspach haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Neu-Anspach 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleisch von Farmwild. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Neu-Anspach?

Es beginnt mit DE HE für Hessen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HE 10162 EG für Henrici GmbH & Co. Metzgerei und Partyservice KG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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