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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Fulda

15 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HE, Hessen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEHE 31051EG

Kennzeichen aus Fulda

15 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE HE, dem Kürzel für Hessen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 36037, 36041, 36043.

Betriebe
15
Sektionen
8
Postleitzahlen
3

Alle Betriebe in Fulda

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 3Fleischerzeugnisse 3Milch und Molkereiprodukte 3Allgemeine Tätigkeit 2Eier und Eiprodukte 2Hackfleisch und Fleischzubereitungen 2Mägen, Blasen und Därme 1Fisch 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Fulda haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Fulda 15 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleischerzeugnisse, Rohmilch und Molkereiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Fulda?

Es beginnt mit DE HE für Hessen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HE 31051 EG für Andrea Helmer. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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