Zum Inhalt springen
identitätskennzeichen.de

Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Amberg

11 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BY, Bayern, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBY 30910EG

Kennzeichen aus Amberg

11 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BY, dem Kürzel für Bayern. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 92224.

Betriebe
11
Sektionen
8
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Amberg

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 6Eier und Eiprodukte 5Fisch 4Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 3Allgemeine Tätigkeit 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1Lebende Muscheln 1Milch und Molkereiprodukte 1

Weiter zu größeren Listen

Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Amberg haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Amberg 11 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Amberg?

Es beginnt mit DE BY für Bayern und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BY 30910 EG für Bayernland eG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

Fehler melden · Alle Quellen · Methodik