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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Rosenheim

14 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BY, Bayern, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBY 13165EG

Kennzeichen aus Rosenheim

14 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BY, dem Kürzel für Bayern. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 83022, 83024, 83026.

Betriebe
14
Sektionen
8
Postleitzahlen
3

Alle Betriebe in Rosenheim

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Allgemeine Tätigkeit 6Fleischerzeugnisse 5Eier und Eiprodukte 4Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 4Hackfleisch und Fleischzubereitungen 4Fisch 3Milch und Molkereiprodukte 3Tierfette und Grieben 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Rosenheim haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Rosenheim 14 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleischerzeugnisse, Eier und Eiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Rosenheim?

Es beginnt mit DE BY für Bayern und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BY 13165 EG für A. Saumweber GmbH. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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