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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Rheinstetten

4 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BW, Baden-Württemberg, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBW 03333EG

Kennzeichen aus Rheinstetten

4 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BW, dem Kürzel für Baden-Württemberg. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 76286, 76287.

Betriebe
4
Sektionen
5
Postleitzahlen
2

Alle Betriebe in Rheinstetten

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Eier und Eiprodukte 2Fleischerzeugnisse 2Allgemeine Tätigkeit 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Rheinstetten haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Rheinstetten 4 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleischerzeugnisse, Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Rheinstetten?

Es beginnt mit DE BW für Baden-Württemberg und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BW 03333 EG für EDEKA Südwest Fleisch GmbH Betrieb Rheinstetten. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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