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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Märkische Heide

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BB, Brandenburg, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBB 61036EG

Kennzeichen aus Märkische Heide

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BB, dem Kürzel für Brandenburg. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 15913.

Betriebe
2
Sektionen
4
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Märkische Heide

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Wildfleisch 2Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Fleischerzeugnisse 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Märkische Heide haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Märkische Heide 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Wildfleisch, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleischerzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Märkische Heide?

Es beginnt mit DE BB für Brandenburg und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BB 61036 EG für Wildbretkönig. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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