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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Friedrichskoog

22 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE SH, Schleswig-Holstein, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DESH 00512EG

Kennzeichen aus Friedrichskoog

22 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE SH, dem Kürzel für Schleswig-Holstein. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 25718.

Betriebe
22
Sektionen
3
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Friedrichskoog

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fisch 20Eier und Eiprodukte 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Friedrichskoog haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Friedrichskoog 22 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fischereierzeugnisse, Eier und Eiprodukte, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Friedrichskoog?

Es beginnt mit DE SH für Schleswig-Holstein und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE SH 00512 EG für Fischereibetrieb SC 5, "Olympia". Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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