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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Aachen

13 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NW, Nordrhein-Westfalen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DENW 60009EG

Kennzeichen aus Aachen

13 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE NW, dem Kürzel für Nordrhein-Westfalen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 52062, 52066, 52070, 52078.

Betriebe
13
Sektionen
8
Postleitzahlen
4

Alle Betriebe in Aachen

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 11Eier und Eiprodukte 9Fisch 9Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 4Hackfleisch und Fleischzubereitungen 3Allgemeine Tätigkeit 1Farmwild 1Geflügel- und Kaninchenfleisch 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Aachen haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Aachen 13 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Aachen?

Es beginnt mit DE NW für Nordrhein-Westfalen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NW 60009 EG für Alexander Zintzen Fleischhandel. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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