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Kollagen in Nordrhein-Westfalen: 6 zugelassene Betriebe

Sektion XV "Kollagen" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 6 zugelassene Betriebe in Nordrhein-Westfalen, darunter 5 mit der Betriebsart Sammelstelle, 3 mit Verarbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.

DENW 20015EG

Sektion XV in Nordrhein-Westfalen

6 zugelassene Betriebe

Alle hier gelisteten Betriebe sind für Kollagen (EU-Liste: Collagen) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE NW beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.

SonstigeSammelstelle 5Verarbeitungsbetrieb 3

Betriebe
6
Orte
6
Betriebsarten
2

Alle Betriebe, nach Ort sortiert

Vollständige Liste der 6 in Nordrhein-Westfalen für Kollagen zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.

Alle in Nordrhein-Westfalen für Kollagen zugelassenen Betriebe
KennzeichenBetriebPLZ und OrtBetriebsart
NW 90407J.B. Schlachthof GmbH46395 BocholtSammelstelle
NW 40027A & B Hides GmbH & Co. KG47608 GeldernSammelstelle
NW 20015GELITA AG Werk Minden32423 MindenSammelstelle, Verarbeitungsbetrieb
NW 40002Grewe GmbH Großhandel45470 Mülheim an der RuhrSammelstelle, Verarbeitungsbetrieb
NW 20201Alfred Willich Produktions GmbH33775 VersmoldVerarbeitungsbetrieb
NW 70640Schridde Food GmbH & Co. KG53909 ZülpichSammelstelle

Kollagen in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Wie viele Betriebe für Kollagen gibt es in Nordrhein-Westfalen?

6 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 6 Orte und arbeiten überwiegend als Sammelstelle und Verarbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommt ein Produkt mit DE NW aus einem dieser Betriebe?

Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE NW sagt lediglich, dass der Betrieb in Nordrhein-Westfalen zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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