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Kollagen in Hessen: 5 zugelassene Betriebe

Sektion XV "Kollagen" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 5 zugelassene Betriebe in Hessen, darunter 4 mit der Betriebsart Sammelstelle, 2 mit Verarbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.

DEHE 11400EG

Sektion XV in Hessen

5 zugelassene Betriebe

Alle hier gelisteten Betriebe sind für Kollagen (EU-Liste: Collagen) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE HE beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.

SonstigeSammelstelle 4Verarbeitungsbetrieb 2

Betriebe
5
Orte
5
Betriebsarten
2

Alle Betriebe, nach Ort sortiert

Vollständige Liste der 5 in Hessen für Kollagen zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.

Alle in Hessen für Kollagen zugelassenen Betriebe
KennzeichenBetriebPLZ und OrtBetriebsart
HE 31400Leder-LoVe36115 EhrenbergSammelstelle
HE 11400Erbslöh Geisenheim GmbH65366 GeisenheimSammelstelle, Verarbeitungsbetrieb
HE 11500Dieter Keil GmbH64678 LindenfelsVerarbeitungsbetrieb
HE 11401Werner Heilmann Häute & Felle Handel und Transport Inhaber Joachim Heilmann63683 OrtenbergSammelstelle
HE 20344Lederfabrik & Gerberei Beuleke65594 RunkelSammelstelle

Kollagen in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Wie viele Betriebe für Kollagen gibt es in Hessen?

5 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 5 Orte und arbeiten überwiegend als Sammelstelle und Verarbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommt ein Produkt mit DE HE aus einem dieser Betriebe?

Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE HE sagt lediglich, dass der Betrieb in Hessen zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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