Kollagen in Mecklenburg-Vorpommern: 2 zugelassene Betriebe
Sektion XV "Kollagen" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 2 zugelassene Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, darunter 2 mit der Betriebsart Verarbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.
Sektion XV in Mecklenburg-Vorpommern
2 zugelassene Betriebe
Alle hier gelisteten Betriebe sind für Kollagen (EU-Liste: Collagen) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE MV beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.
SonstigeVerarbeitungsbetrieb 2
- Betriebe
- 2
- Orte
- 2
- Betriebsarten
- 1
- Kollagen in ganz Deutschland (54)
- Alle Kennzeichen DE MV in Mecklenburg-Vorpommern (257)
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Alle Betriebe, nach Ort sortiert
Vollständige Liste der 2 in Mecklenburg-Vorpommern für Kollagen zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.
| Kennzeichen | Betrieb | PLZ und Ort | Betriebsart |
|---|---|---|---|
| MV 15007 | BMP Production GmbH | 19370 Parchim | Verarbeitungsbetrieb |
| MV 010 | SternMaid GmbH & Co. KG | 19243 Wittenburg | Verarbeitungsbetrieb |
Kollagen in anderen Bundesländern
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DE ST
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Häufige Fragen
Wie viele Betriebe für Kollagen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
2 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 2 Orte und arbeiten überwiegend als Verarbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Kommt ein Produkt mit DE MV aus einem dieser Betriebe?
Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE MV sagt lediglich, dass der Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.