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identitätskennzeichen.de

Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Walderbach

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BY, Bayern, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEBY 30319EG

Kennzeichen aus Walderbach

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE BY, dem Kürzel für Bayern. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 93194.

Betriebe
2
Sektionen
4
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Walderbach

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Eier und Eiprodukte 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Fleischerzeugnisse 1Wildfleisch 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Walderbach haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Walderbach 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleischerzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Walderbach?

Es beginnt mit DE BY für Bayern und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BY 30319 EG für Metzgerei Johannes Schwarzfischer. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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