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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Merenberg

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HE, Hessen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DEHE 20042EG

Kennzeichen aus Merenberg

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE HE, dem Kürzel für Hessen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 35799.

Betriebe
2
Sektionen
6
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Merenberg

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 2Hackfleisch und Fleischzubereitungen 2Eier und Eiprodukte 1Fisch 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Wildfleisch 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Merenberg haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Merenberg 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch, Eier und Eiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Merenberg?

Es beginnt mit DE HE für Hessen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HE 20042 EG für Küchenzauber Catering u. Events UG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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