Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Gera-Cretzschwitz
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE TH, Thüringen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Gera-Cretzschwitz
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE TH, dem Kürzel für Thüringen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 07554.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 2
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Gera-Cretzschwitz
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Eier und Eiprodukte 1Geflügel- und Kaninchenfleisch 1
- TH 01621Biowaren MeisterFleisch
Geflügel- und Kaninchenfleisch
- TH 08536Biowaren-Meister Sabine MeisterEier
Eier und Eiprodukte
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Gera-Cretzschwitz haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Gera-Cretzschwitz 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleisch von Geflügel und Hasentieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Gera-Cretzschwitz?
Es beginnt mit DE TH für Thüringen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE TH 01621 EG für Biowaren Meister. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.