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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Edewecht

8 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NI, Niedersachsen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DENI 11498EG

Kennzeichen aus Edewecht

8 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE NI, dem Kürzel für Niedersachsen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 26188.

Betriebe
8
Sektionen
5
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Edewecht

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 5Allgemeine Tätigkeit 3Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 3Hackfleisch und Fleischzubereitungen 2Milch und Molkereiprodukte 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Edewecht haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Edewecht 8 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Edewecht?

Es beginnt mit DE NI für Niedersachsen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NI 11498 EG für Bell Deutschland GmbH & Co. KG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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