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DE BW 15034 EG: Alfred Böhm

Identitätskennzeichen: Schlachtbetrieb in Mulfingen, Baden-Württemberg

DEBW 15034EG

Dieses Kennzeichen gehört zu

Alfred Böhm

Grottenweg 25, 74673 Mulfingen · Baden-Württemberg

WildFarmwild

amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik

Wofür der Betrieb zugelassen ist

Zulassungen von Alfred Böhm nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
SektionBetriebsartTierarten und ErzeugnisseBemerkung
III: Fleisch von FarmwildSchlachthof SHFarmwild (gezüchtete Landsäugetiere außer Haustier-Huftieren) fG
III: Fleisch von FarmwildZerlegungsbetrieb CPFarmwild (gezüchtete Landsäugetiere außer Haustier-Huftieren) fG

Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.

Produkte mit diesem Kennzeichen

Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE BW 15034 EG in der Hand halten, gehört es zu Alfred Böhm.

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Häufige Fragen

Welcher Betrieb steckt hinter DE BW 15034 EG?

Alfred Böhm in 74673 Mulfingen (Grottenweg 25). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Schlachtbetrieb für Fleisch von Farmwild.

Stammt ein Produkt mit DE BW 15034 EG aus Mulfingen?

Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.

Was bedeuten die Teile von DE BW 15034 EG?

DE steht für Deutschland, BW für Baden-Württemberg, 15034 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.

Wie aktuell ist dieser Eintrag?

Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.

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