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Gelatine in Mecklenburg-Vorpommern: 2 zugelassene Betriebe

Sektion XIV "Gelatine" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 2 zugelassene Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, darunter 1 mit der Betriebsart Sammelstelle, 1 mit Verarbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.

DEMV 010EG

Sektion XIV in Mecklenburg-Vorpommern

2 zugelassene Betriebe

Alle hier gelisteten Betriebe sind für Gelatine (EU-Liste: Gelatine) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE MV beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.

SonstigeSammelstelle 1Verarbeitungsbetrieb 1

Betriebe
2
Orte
2
Betriebsarten
2

Alle Betriebe, nach Ort sortiert

Vollständige Liste der 2 in Mecklenburg-Vorpommern für Gelatine zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.

Alle in Mecklenburg-Vorpommern für Gelatine zugelassenen Betriebe
KennzeichenBetriebPLZ und OrtBetriebsart
MV 21001Friedrich Sturm GmbH & Co. KG17166 TeterowSammelstelle
MV 010SternMaid GmbH & Co. KG19243 WittenburgVerarbeitungsbetrieb

Gelatine in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Wie viele Betriebe für Gelatine gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

2 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 2 Orte und arbeiten überwiegend als Sammelstelle und Verarbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommt ein Produkt mit DE MV aus einem dieser Betriebe?

Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE MV sagt lediglich, dass der Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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