Gelatine in Brandenburg: 1 zugelassene Betriebe
Sektion XIV "Gelatine" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 1 zugelassene Betriebe in Brandenburg, darunter 1 mit der Betriebsart Sammelstelle. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.
Sektion XIV in Brandenburg
1 zugelassene Betriebe
Alle hier gelisteten Betriebe sind für Gelatine (EU-Liste: Gelatine) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE BB beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.
SonstigeSammelstelle 1
- Betriebe
- 1
- Orte
- 1
- Betriebsarten
- 1
- Gelatine in ganz Deutschland (80)
- Alle Kennzeichen DE BB in Brandenburg (371)
- Alle 16 Sektionen mit Legende
Alle Betriebe, nach Ort sortiert
Vollständige Liste der 1 in Brandenburg für Gelatine zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.
| Kennzeichen | Betrieb | PLZ und Ort | Betriebsart |
|---|---|---|---|
| BB 67002 | A & B Hides GmbH & Co. KG | 15890 Eisenhüttenstadt | Sammelstelle |
Gelatine in anderen Bundesländern
- Bayern24
DE BY
- Baden-Württemberg21
DE BW
- Nordrhein-Westfalen11
DE NW
- Niedersachsen6
DE NI
- Rheinland-Pfalz6
DE RP
- Hessen5
DE HE
- 2
- Sachsen2
DE SN
- Schleswig-Holstein2
DE SH
Häufige Fragen
Wie viele Betriebe für Gelatine gibt es in Brandenburg?
1 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 1 Orte und arbeiten überwiegend als Sammelstelle. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Kommt ein Produkt mit DE BB aus einem dieser Betriebe?
Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE BB sagt lediglich, dass der Betrieb in Brandenburg zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.