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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Willich

15 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NW, Nordrhein-Westfalen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DENW 50562EG

Kennzeichen aus Willich

15 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE NW, dem Kürzel für Nordrhein-Westfalen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 47877.

Betriebe
15
Sektionen
7
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Willich

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Eier und Eiprodukte 9Fleischerzeugnisse 8Fisch 7Allgemeine Tätigkeit 2Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Farmwild 1Milch und Molkereiprodukte 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Willich haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Willich 15 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleischerzeugnisse, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Willich?

Es beginnt mit DE NW für Nordrhein-Westfalen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NW 50562 EG für BioMolkerei Schauhof GmbH. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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