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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Hemmoor

2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NI, Niedersachsen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DENI 15143EG

Kennzeichen aus Hemmoor

2 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE NI, dem Kürzel für Niedersachsen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 21745.

Betriebe
2
Sektionen
4
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Hemmoor

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Eier und Eiprodukte 1Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 1Geflügel- und Kaninchenfleisch 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Hemmoor haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Hemmoor 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleisch von Geflügel und Hasentieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Hemmoor?

Es beginnt mit DE NI für Niedersachsen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NI 15143 EG für Hühnerhof Ahlff. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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