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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Bad Berleburg

13 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NW, Nordrhein-Westfalen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DENW 10515EG

Kennzeichen aus Bad Berleburg

13 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE NW, dem Kürzel für Nordrhein-Westfalen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 57319.

Betriebe
13
Sektionen
6
Postleitzahlen
1

Alle Betriebe in Bad Berleburg

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Eier und Eiprodukte 7Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 4Fleischerzeugnisse 3Milch und Molkereiprodukte 2Geflügel- und Kaninchenfleisch 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Bad Berleburg haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Bad Berleburg 13 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Fleischerzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Bad Berleburg?

Es beginnt mit DE NW für Nordrhein-Westfalen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NW 10515 EG für Arfelder Hühner Allerlei. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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