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DE BW 73040 EG: Wildkammer Rupert Nold

Identitätskennzeichen: Zerlegungsbetrieb in Weingarten, Baden-Württemberg

DEBW 73040EG

Dieses Kennzeichen gehört zu

Wildkammer Rupert Nold

Köpfingerstraße 8, 88250 Weingarten · Baden-Württemberg

WildWildfleisch

amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik

Wofür der Betrieb zugelassen ist

Zulassungen von Wildkammer Rupert Nold nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
SektionBetriebsartTierarten und ErzeugnisseBemerkung
IV: WildfleischWildbearbeitungsbetrieb GHEWildhuftiere (Schalenwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein) wU
IV: WildfleischZerlegungsbetrieb CPWildhuftiere (Schalenwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein) wU

Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.

Produkte mit diesem Kennzeichen

Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE BW 73040 EG in der Hand halten, gehört es zu Wildkammer Rupert Nold.

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Häufige Fragen

Welcher Betrieb steckt hinter DE BW 73040 EG?

Wildkammer Rupert Nold in 88250 Weingarten (Köpfingerstraße 8). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Zerlegungsbetrieb für Wildfleisch.

Stammt ein Produkt mit DE BW 73040 EG aus Weingarten?

Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.

Was bedeuten die Teile von DE BW 73040 EG?

DE steht für Deutschland, BW für Baden-Württemberg, 73040 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.

Wie aktuell ist dieser Eintrag?

Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.

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