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Ausgelassene Tierfette und Grieben in Niedersachsen: 1 zugelassene Betriebe

Sektion XII "Ausgelassene Tierfette und Grieben" nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004: 1 zugelassene Betriebe in Niedersachsen, darunter 1 mit der Betriebsart Verarbeitungsbetrieb. Aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026.

DENI 10172EG

Sektion XII in Niedersachsen

1 zugelassene Betriebe

Alle hier gelisteten Betriebe sind für Ausgelassene Tierfette und Grieben (EU-Liste: Rendered animal fats and greaves) zugelassen und tragen ein Identitätskennzeichen, das mit DE NI beginnt. Ein Betrieb kann zusätzlich für andere Sektionen zugelassen sein; sein Kennzeichen bleibt dasselbe.

SonstigeVerarbeitungsbetrieb 1

Betriebe
1
Orte
1
Betriebsarten
1

Alle Betriebe, nach Ort sortiert

Vollständige Liste der 1 in Niedersachsen für Ausgelassene Tierfette und Grieben zugelassenen Betriebe. Die Spalte Betriebsart nennt die Tätigkeit, die für diese Sektion eingetragen ist; auf der Seite des einzelnen Kennzeichens stehen alle Zulassungen mit Tierarten.

Alle in Niedersachsen für Ausgelassene Tierfette und Grieben zugelassenen Betriebe
KennzeichenBetriebPLZ und OrtBetriebsart
NI 10172Trinity GmbH48455 Bad BentheimVerarbeitungsbetrieb

Ausgelassene Tierfette und Grieben in anderen Bundesländern

Häufige Fragen

Wie viele Betriebe für Ausgelassene Tierfette und Grieben gibt es in Niedersachsen?

1 Betriebe, Stand 10.9.2026. Sie verteilen sich auf 1 Orte und arbeiten überwiegend als Verarbeitungsbetrieb. Die Liste oben ist vollständig; sie stammt aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommt ein Produkt mit DE NI aus einem dieser Betriebe?

Nur wenn die Zulassungsnummer im Oval übereinstimmt. DE NI sagt lediglich, dass der Betrieb in Niedersachsen zugelassen ist; die Ziffern dahinter benennen ihn eindeutig. Über die Herkunft der Rohstoffe sagt das Kennzeichen nichts. Wenn Sie eine Nummer vor sich haben, geben Sie sie in die Suche ein.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen und Betriebsarten nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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