Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Winkelhaid
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BY, Bayern, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Winkelhaid
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE BY, dem Kürzel für Bayern. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 90610.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 3
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Winkelhaid
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Eier und Eiprodukte 1Fisch 1Hackfleisch und Fleischzubereitungen 1
- BY 50586Eier LinkEier
Eier und Eiprodukte
- BY 50596Pacelli-Catering for Kid`sFleischFisch
Hackfleisch und Fleischzubereitungen, Fisch
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Winkelhaid haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Winkelhaid 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Winkelhaid?
Es beginnt mit DE BY für Bayern und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BY 50586 EG für Eier Link. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.