Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Wietzendorf
3 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NI, Niedersachsen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Wietzendorf
3 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE NI, dem Kürzel für Niedersachsen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 29649.
- Betriebe
- 3
- Sektionen
- 3
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Wietzendorf
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Allgemeine Tätigkeit 1Eier und Eiprodukte 1Fisch 1
- NI 10158DaskoLager und Handel
Allgemeine Tätigkeit
- NI 15156Hans-Dieter WrogemannEier
Eier und Eiprodukte
- NI 11413HeidefischFisch
Fisch
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Wietzendorf haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Wietzendorf 3 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Betriebe mit allgemeiner Tätigkeit, Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Wietzendorf?
Es beginnt mit DE NI für Niedersachsen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NI 10158 EG für Dasko GmbH. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.