Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Südliches Anhalt
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE ST, Sachsen-Anhalt, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Südliches Anhalt
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE ST, dem Kürzel für Sachsen-Anhalt. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 06369, 06388.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 2
- Postleitzahlen
- 2
Alle Betriebe in Südliches Anhalt
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Eier und Eiprodukte 1Milch und Molkereiprodukte 1
- DE-150111Feuerborn OHEier
Eier und Eiprodukte
- ST 00344Hof- Pfaffendorf MolkereiMilch
Milch und Molkereiprodukte
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Südliches Anhalt haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Südliches Anhalt 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Rohmilch und Molkereiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Südliches Anhalt?
Es beginnt mit DE ST für Sachsen-Anhalt und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE ST 00344 EG für Hof- Pfaffendorf Molkerei GmbH & Co. KG. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.