Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Schauenstein
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE BY, Bayern, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Schauenstein
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE BY, dem Kürzel für Bayern. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 95197.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 1
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Schauenstein
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 2
- BY 40019Metzgerei BloßFleisch
Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd)
- BY 40032Metzgereimeister Siegfried Geupel, Gasthof und Metzgerei GeupelFleisch
Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd)
Weiter zu größeren Listen
Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Schauenstein haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Schauenstein 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Schauenstein?
Es beginnt mit DE BY für Bayern und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE BY 40019 EG für Metzgerei Bloß. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.