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Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Ludwigshafen am Rhein

12 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE RP, Rheinland-Pfalz, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026

DERP 28014EG

Kennzeichen aus Ludwigshafen am Rhein

12 zugelassene Betriebe

Alle beginnen im Oval mit DE RP, dem Kürzel für Rheinland-Pfalz. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.

Postleitzahlen am Ort: 67063, 67065, 67067, 67069, 67071.

Betriebe
12
Sektionen
6
Postleitzahlen
5

Alle Betriebe in Ludwigshafen am Rhein

Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.

Fleischerzeugnisse 9Eier und Eiprodukte 7Fisch 6Fleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd) 4Hackfleisch und Fleischzubereitungen 3Milch und Molkereiprodukte 1

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Häufige Fragen

Welche Lebensmittelbetriebe in Ludwigshafen am Rhein haben ein Identitätskennzeichen?

Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Ludwigshafen am Rhein 12 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.

Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Ludwigshafen am Rhein?

Es beginnt mit DE RP für Rheinland-Pfalz und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE RP 28014 EG für Alten- und Pflegeheime der Stadt Ludwigshafen. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.

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