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DE SN 10634 EG: Hausschlachtung Köstler

Identitätskennzeichen: Schlachtbetrieb in Altmittweida, Sachsen

DESN 10634EG

Dieses Kennzeichen gehört zu

Hausschlachtung Köstler

Dorfstraße 51, 09648 Altmittweida · Sachsen

FleischFleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd)

amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik

Wofür der Betrieb zugelassen ist

Zulassungen von Hausschlachtung Köstler nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
SektionBetriebsartTierarten und ErzeugnisseBemerkung
I: Fleisch von als Haustiere gehaltenen HuftierenSchlachthof SHRinder B, Schafe O, Schweine P, Ziegen C

Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.

Produkte mit diesem Kennzeichen

Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE SN 10634 EG in der Hand halten, gehört es zu Hausschlachtung Köstler.

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Häufige Fragen

Welcher Betrieb steckt hinter DE SN 10634 EG?

Hausschlachtung Köstler in 09648 Altmittweida (Dorfstraße 51). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Schlachtbetrieb für Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren.

Stammt ein Produkt mit DE SN 10634 EG aus Altmittweida?

Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.

Was bedeuten die Teile von DE SN 10634 EG?

DE steht für Deutschland, SN für Sachsen, 10634 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.

Wie aktuell ist dieser Eintrag?

Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.

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