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DE BY 50443 EG: Schäferei Werner und Heidi Mader

Identitätskennzeichen: Schlachtbetrieb in Emskirchen, Bayern

DEBY 50443EG

Dieses Kennzeichen gehört zu

Schäferei Werner und Heidi Mader

Plankstatt 2, 91448 Emskirchen · Bayern

FleischFleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd)

amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik

Wofür der Betrieb zugelassen ist

Zulassungen von Schäferei Werner und Heidi Mader nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
SektionBetriebsartTierarten und ErzeugnisseBemerkung
I: Fleisch von als Haustiere gehaltenen HuftierenSchlachthof SHSchafe O, Ziegen C

Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.

Produkte mit diesem Kennzeichen

Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE BY 50443 EG in der Hand halten, gehört es zu Schäferei Werner und Heidi Mader.

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Häufige Fragen

Welcher Betrieb steckt hinter DE BY 50443 EG?

Schäferei Werner und Heidi Mader in 91448 Emskirchen (Plankstatt 2). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Schlachtbetrieb für Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren.

Stammt ein Produkt mit DE BY 50443 EG aus Emskirchen?

Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.

Was bedeuten die Teile von DE BY 50443 EG?

DE steht für Deutschland, BY für Bayern, 50443 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.

Wie aktuell ist dieser Eintrag?

Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.

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