DE BY 15006 EG: Christoph Schuster
Identitätskennzeichen: Schlachtbetrieb in Biburg, Bayern
amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik
Wofür der Betrieb zugelassen ist
| Sektion | Betriebsart | Tierarten und Erzeugnisse | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| II: Fleisch von Geflügel und Hasentieren | Schlachthof SH | Geflügel A |
Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.
Produkte mit diesem Kennzeichen
Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE BY 15006 EG in der Hand halten, gehört es zu Christoph Schuster.
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Häufige Fragen
Welcher Betrieb steckt hinter DE BY 15006 EG?
Christoph Schuster in 82239 Biburg (Münchener Straße 1). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Schlachtbetrieb für Fleisch von Geflügel und Hasentieren.
Stammt ein Produkt mit DE BY 15006 EG aus Biburg?
Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.
Was bedeuten die Teile von DE BY 15006 EG?
DE steht für Deutschland, BY für Bayern, 15006 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.
Wie aktuell ist dieser Eintrag?
Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.