Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Schenklengsfeld
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HE, Hessen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Schenklengsfeld
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE HE, dem Kürzel für Hessen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 36277.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 2
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Schenklengsfeld
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Eier und Eiprodukte 1Milch und Molkereiprodukte 1
- HE 31031Geflügelhof W. und T. ThomasEier
Eier und Eiprodukte
- HE 30915Ziegenhof J. BrauerMilch
Milch und Molkereiprodukte
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Schenklengsfeld haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Schenklengsfeld 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Rohmilch und Molkereiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Schenklengsfeld?
Es beginnt mit DE HE für Hessen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HE 31031 EG für Geflügelhof W. und T. Thomas GbR. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.