Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Offenbach am Main
3 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE HE, Hessen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Offenbach am Main
3 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE HE, dem Kürzel für Hessen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 63065, 63071.
- Betriebe
- 3
- Sektionen
- 2
- Postleitzahlen
- 2
Alle Betriebe in Offenbach am Main
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Fleischerzeugnisse 2Milch und Molkereiprodukte 1
- HE 026L'Abbate KäsefabrikMilch
Milch und Molkereiprodukte
- HE 10033OPAL CateringFleisch
Fleischerzeugnisse
- HE 10459Peter Steigerwald FleischgroßhandelFleisch
Fleischerzeugnisse
Weiter zu größeren Listen
Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Offenbach am Main haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Offenbach am Main 3 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fleischerzeugnisse, Rohmilch und Molkereiprodukte. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Offenbach am Main?
Es beginnt mit DE HE für Hessen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE HE 026 EG für L'Abbate Käsefabrik. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.