Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Greetsiel
8 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE NI, Niedersachsen, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Greetsiel
8 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE NI, dem Kürzel für Niedersachsen. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 26736.
- Betriebe
- 8
- Sektionen
- 1
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Greetsiel
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
- NI 16020Avalon, GRE 26Fisch
Fisch
- NI 11070Fisch
- NI 11067Fisch
- NI 16304Geen-Tied, GRE 21Fisch
Fisch
- NI 16003Magellan, GRE 4Fisch
Fisch
- NI 16057Martje, GRE 5Fisch
Fisch
- NI 16021Paloma, GRE 29Fisch
Fisch
- NI 16058Triton, GRE 16Fisch
Fisch
Weiter zu größeren Listen
Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Greetsiel haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Greetsiel 8 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Fischereierzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Greetsiel?
Es beginnt mit DE NI für Niedersachsen und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE NI 16020 EG für Avalon, GRE 26. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.