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DE RP 10047 EG: Wildverkauf Keiber

Identitätskennzeichen: Zerlegungsbetrieb in Neuburg, Rheinland-Pfalz

DERP 10047EG

Dieses Kennzeichen gehört zu

Wildverkauf Keiber

Tullastraße 10, 76776 Neuburg · Rheinland-Pfalz

WildWildfleisch

amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik

Wofür der Betrieb zugelassen ist

Zulassungen von Wildverkauf Keiber nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
SektionBetriebsartTierarten und ErzeugnisseBemerkung
IV: WildfleischWildbearbeitungsbetrieb GHEWildhuftiere (Schalenwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein) wU
IV: WildfleischZerlegungsbetrieb CPWildhuftiere (Schalenwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein) wU

Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.

Produkte mit diesem Kennzeichen

Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE RP 10047 EG in der Hand halten, gehört es zu Wildverkauf Keiber.

Betriebe in der Umgebung

Häufige Fragen

Welcher Betrieb steckt hinter DE RP 10047 EG?

Wildverkauf Keiber in 76776 Neuburg (Tullastraße 10). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Zerlegungsbetrieb für Wildfleisch.

Stammt ein Produkt mit DE RP 10047 EG aus Neuburg?

Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.

Was bedeuten die Teile von DE RP 10047 EG?

DE steht für Deutschland, RP für Rheinland-Pfalz, 10047 ist die vom Land vergebene Zulassungsnummer des Betriebs und EG kennzeichnet die Zulassung nach EU-Recht. Statt EG darf seit einigen Jahren auch EU stehen; EG bleibt laut Bundesernährungsministerium bis 31. Dezember 2028 zulässig. Das Kennzeichen lesen.

Wie aktuell ist dieser Eintrag?

Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.

Passende Ratgeber

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.

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