DE-084336: Andreas und Eva Roth
Alte Zulassungsnummer: Eierpackstelle in Albstadt, Baden-Württemberg
Diese alte Zulassungsnummer gehört zu
Andreas und Eva Roth
Zitterhof 1, 72461 Albstadt · Baden-Württemberg
amtlich gelistetBVL-Betriebsliste (BLtU), Stand 10.9.2026geprüft 18.9.2026Methodik
Wofür der Betrieb zugelassen ist
| Sektion | Betriebsart | Tierarten und Erzeugnisse | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| X: Eier und Eiprodukte | Eierpackstelle EPC | ohne Angabe |
Die Sektionen entsprechen den Kapiteln des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Betriebsarten und Tierarten den Codes der EU-Betriebslisten. Alle Codes erklärt.
Produkte mit diesem Kennzeichen
Zu diesem Kennzeichen sind in der offenen Produktdatenbank Open Food Facts noch keine Produkte erfasst. Das ist bei Schlachthöfen, Zerlegebetrieben, Kühlhäusern und Zulieferern normal: Ihr Kennzeichen erscheint selten auf Endverpackungen. Wenn Sie ein Produkt mit DE-084336 in der Hand halten, gehört es zu Andreas und Eva Roth.
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Häufige Fragen
Welcher Betrieb steckt hinter DE-084336?
Andreas und Eva Roth in 72461 Albstadt (Zitterhof 1). Der Betrieb steht in der amtlichen Liste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zugelassener Eierpackstelle für Eier und Eiprodukte.
Stammt ein Produkt mit DE-084336 aus Albstadt?
Das Kennzeichen zeigt den Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Milch, Fleisch oder Eier können von anderswo stammen; das Bundesernährungsministerium schreibt dazu: "Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus jedoch nicht abzuleiten." Eine Herkunftsangabe ist ein eigenes Kennzeichnungselement.
Warum hat dieser Betrieb kein Kennzeichen im Format DE XX 12345 EG?
Die amtliche Liste führt ihn nur mit der Nummer im alten Format, das bis 2007 vergeben wurde. Nach der Neuregelung mussten bestehende Nummern nicht umgestellt werden. Ein Produkt mit dieser Nummer im Oval gehört zu diesem Betrieb.
Wie aktuell ist dieser Eintrag?
Die Daten stammen aus dem Export der BVL-Betriebsliste vom 10.9.2026 und werden regelmäßig gegen die Liste geprüft. Erlischt oder ruht eine Zulassung, verschwindet der Betrieb aus der amtlichen Liste; für verbindliche Auskünfte ist die zuständige Landesbehörde ansprechbar.
Passende Ratgeber
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Geprüft am 18.9.2026.