Zugelassene Lebensmittelbetriebe in Siershahn
2 Betriebe mit Identitätskennzeichen DE RP, Rheinland-Pfalz, aus der amtlichen BVL-Liste vom 10.9.2026
Kennzeichen aus Siershahn
2 zugelassene Betriebe
Alle beginnen im Oval mit DE RP, dem Kürzel für Rheinland-Pfalz. Die Ziffern danach sind die Zulassungsnummer des einzelnen Betriebs; sie hängen nicht am Ort und sind nicht fortlaufend nach Stadt vergeben.
Postleitzahlen am Ort: 56427.
- Betriebe
- 2
- Sektionen
- 3
- Postleitzahlen
- 1
Alle Betriebe in Siershahn
Alphabetisch nach Name. Unter jedem Namen stehen die Sektionen, für die der Betrieb zugelassen ist; links steht die Nummer aus dem Oval.
Eier und Eiprodukte 2Fisch 1Fleischerzeugnisse 1
- RP 24052Artur RamrothEier
Eier und Eiprodukte
- RP 24064Betriebsrestaurant Keran ChemieFleischFisch
Fleischerzeugnisse, Fisch, Eier und Eiprodukte
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Häufige Fragen
Welche Lebensmittelbetriebe in Siershahn haben ein Identitätskennzeichen?
Die amtliche Betriebsliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt für Siershahn 2 zugelassene Betriebe für Lebensmittel tierischen Ursprungs, vor allem für Eier und Eiprodukte, Fischereierzeugnisse, Fleischerzeugnisse. Sie stehen oben vollständig, jeder mit seinem Kennzeichen und der Adresse. Handwerksbetriebe, die ausschließlich an Endverbraucher vor Ort abgeben, brauchen keine Zulassung und stehen deshalb nicht in der Liste.
Wie lautet das Kennzeichen von Betrieben in Siershahn?
Es beginnt mit DE RP für Rheinland-Pfalz und endet mit EG oder EU. Dazwischen steht die Zulassungsnummer, die das Land dem einzelnen Betrieb vergeben hat, zum Beispiel DE RP 24052 EG für Artur Ramroth. Aus der Nummer selbst lässt sich der Ort nicht ableiten; nur die Liste stellt die Verbindung her.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Codes nach der Legende der EU-Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.