Froschschenkel und Schnecken: zugelassene Betriebe in Deutschland
Sektion XI nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Sektion XI der EU-Betriebslisten
Froschschenkel und Schnecken
In der EU-Liste englisch: Frogs' legs and snails
In Deutschland ist derzeit kein Betrieb für diese Sektion in der amtlichen Liste eingetragen. Die Sektionen der Betriebslisten folgen den Abschnitten des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; die Zulassung selbst und das ovale Identitätskennzeichen richten sich nach Anhang II Abschnitt I derselben Verordnung.
Sonstige
- Betriebe
- 0
- Bundesländer
- 0
- Betriebsarten
- 0
- Tierarten und Erzeugnisse
- 0
Betriebe nach Bundesland
Maßgeblich ist das Bundesland der Zulassungsbehörde, also die zwei Buchstaben im Oval. Jede Zeile führt zur vollständigen Liste der Betriebe dieser Sektion im jeweiligen Land.
Häufige Fragen
Was umfasst Sektion XI "Froschschenkel und Schnecken"?
Sektion XI ist eine der 16 Sektionen, nach denen die EU-Mitgliedstaaten ihre Listen zugelassener Betriebe gliedern (englisch: Frogs' legs and snails). In Deutschland ist derzeit keine Betriebsart dieser Sektion belegt. Welche Tätigkeit ein einzelner Betrieb ausübt, steht auf seiner Detailseite.
Sieht man dem Identitätskennzeichen an, ob ein Betrieb für Froschschenkel und Schnecken zugelassen ist?
Nein. Im Oval stehen nur das Länderkürzel, das Bundesland, die Zulassungsnummer und der Zusatz EG oder EU. Für welche Sektionen ein Betrieb zugelassen ist, steht ausschließlich in der amtlichen Betriebsliste - und hier auf der Seite des jeweiligen Kennzeichens. Ein Betrieb kann für mehrere Sektionen zugelassen sein und führt trotzdem nur ein Kennzeichen.
Wie viele Betriebe für Froschschenkel und Schnecken gibt es in Deutschland?
Derzeit keinen, Stand 10.9.2026. Die Zahlen stammen aus der Generalliste des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und ändern sich, wenn Zulassungen erteilt werden oder erlöschen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Listen der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe (BLtU), Generalliste Teil A, Export vom 10.9.2026; Sektionen, Betriebsarten und Kategorien nach der technischen Spezifikation der Europäischen Kommission (SANCO/2179/2005). Rechtsgrundlage der Kennzeichnung: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang II Abschnitt I. Geprüft am 18.9.2026.